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FAQs

Häufig gestellte Fragen …

Wird ein besonderer Aktientypus (z.B. Vorzugsaktien) zur Zeichnung angeboten?

Im Rahmen des öffentlichen Angebots werden auf Namen lautende Stammaktien angeboten. Jede dieser Aktien verfügt über ein uneingeschränktes Stimmrecht und ist auch in jeder anderen Hinsicht ident mit allen anderen Aktien der Gesellschaft.

Ist mit den zur Zeichnung angebotenen Aktien auch ein Stimmrecht verbunden?

Alle Aktien verfügen über ein uneingeschränktes Stimmrecht.

Ist man als Aktionär auch an den Liegenschaften und sonstigen Vermögenswerten des Weinguts beteiligt?

Als Aktionär ist man an allen im Eigentum des Weingutes (der Dürnberg Fine Wine AG) stehenden Vermögenswerten beteiligt.

Zu diesen zählen insbesondere alle Liegenschaften (Weingärten, Betriebsgrundstück, Faßkeller in der Kellergasse), aber auch das Betriebsgebäude, die technische Ausstattung des Weingutes (Tanks, Weinpressen, Filter, Traktoren etc.), sowie der gesamte Lagerbestand.

Kann ich als Aktionär mit einer laufenden Dividende rechnen?

Natürlich kann die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden.

Aus heutiger Sicht und basierend auf unseren aktuellen Prognosen rechnen wir bereits für das auf unsere Kapitalerhöhung folgende Geschäftsjahr (2023) mit einem Unternehmensertrag, der eine Dividende von 5% auf das von unseren Aktionären eingesetzte Kapital ermöglichen wird.

Wie erfolgt die Verwahrung meiner Aktien? Benötige ich dafür ein Wertpapier-Depot?

Alle Aktien der Dürnberg Fine Wine AG lauten auf den Namen des jeweiligen Aktionärs (Namensaktien). Das Eigentum an Aktien wird durch einen entsprechenden Eintrag im Aktienbuch der Gesellschaft verbrieft.

Unsere Aktionäre benötigen daher kein Wertpapier-Depot und es fallen auch keinerlei laufende Gebühren an.

Kann ich das Weingut vor einer Investition besuchen um mir ein Bild vom Unternehmen zu machen?

Sich näher zu informieren, Falkenstein und das Weingut zu besuchen und die handelnden Personen kennenzulernen, halten wir für eine sehr gute Idee!

Da – auf Grund unserer doch recht kleinen Mannschaft und des laufenden Arbeitsanfalls – individuelle Besuche nur eingeschränkt möglich sind, haben wir noch bis Ende Oktober an allen Wochenenden spezielle Veranstaltungen für unsere (potentiellen) zukünftigen Miteigentümer geplant. Bei diesen kann man das gesamte Weinprogramm verkosten und das Weingut sowie die Dürnberg Mannschaft kennenlernen.

Wir bitten um eine Anmeldung über unsere Homepage (Menüpunkt „OPEN-HOUSE“) und freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen in Falkenstein!

Wie kann ich meine Aktie(n) zu einem späteren Zeitpunkt wieder veräußern?

Die Aktien der Dürnberg Fine Wine AG sind frei übertragbar und können daher jederzeit unbeschränkt veräußert oder übertragen werden.

Zumindest derzeit ist keine Börsenotierung geplant, spätestens bis Ende 2023 wird aber ein Handel über einen sogenannten Traderoom möglich sein, der aber nur eine eingeschränkte Liquidität bieten kann.

Habe ich als Aktionär Sonderkonditionen beim Kauf von Dürnbergs Weinen?

Aktionäre erhalten auf Ihre Einkäufe einen Rabatt von zumindest 10 Prozent und haben außerdem exklusiven Zugriff auf spezielle Abfüllungen, die nur in geringer Menge produziert werden.

Wer kann Aktionär werden? Gibt es diesbezüglich Beschränkungen?

Grundsätzlich ist uns jeder Weinfreund als Miteigentümer herzlich willkommen und eine Zeichnung von Aktien ist sowohl für Privatpersonen, wie auch Firmen (juristische Personen) möglich.

Insbesondere aus grundverkehrsrechtlichen Gründen können Aktien nur von österreichischen Staatsangehörigen sowie diesen gemäß § 16 NÖ GVG 2007 gleichgestellten Staatsangehörigen erworben werden:

Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik, Republik Irland, Republik Island, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Fürstentum Liechtenstein, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Königreich Norwegen, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Schweizerische Eidgenossenschaft, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Türkei, Republik Ungarn, Republik Zypern.

Für juristische Personen gilt diese Einschränkung hinsichtlich des Sitzes des Unternehmens.

Ich möchte Aktien als Geschenk für jemand anderen zeichnen. Wie funktioniert das?

Wir empfehlen die folgende Vorgangsweise:

  • Zeichnung der Aktien im eigenen Namen.
  • Die Übertragung der entsprechenden Aktien an den Beschenkten kann unmittelbar nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Aktienbuch erfolgen. Wir werden zu diesem Zweck rechtzeitig ein entsprechendes Übertragungsformular auf unserer Homepage zur Verfügung stellen.
  • Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie sich mit einem selbst gebastelten Gutschein für den Beschenkten behelfen.

Wie werden Dividenden der Dürnberg Fine Wine AG steuerlich behandelt?

Dividenden österreichischer Aktiengesellschaften unterliegen in Österreich der Kapitalertragsteuer, die derzeit 27,5% beträgt. Diese ist von der auszahlenden Stelle – daher dem Weingut – einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die somit an die Aktionäre ausbezahlte Netto-Dividende ist damit endbesteuert und auch nicht mehr in einer etwaigen Steuererklärung aufzunehmen.

Eine Verpflichtung zum Abzug der österreichischen Kapitalertragsteuer (derzeit 27,5%) gilt auch bezüglich der Ausschüttung von Dividenden an nicht in Österreich steuerpflichtige Personen. Betreffend der Besteuerung der österreichischen Dividenden im Heimatstaat eines ausländischen Aktionärs können Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen.

Wer etwa als deutscher Anleger mit österreichischen Aktien eine Dividende erzielt, hat zunächst einmal die Quellensteuer in Österreich zu entrichten. Da zwischen Deutschland und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, können sich Anleger bis zu 15% der in Österreich gezahlten Quellensteuer auf die Steuerpflicht in Deutschland anrechnen lassen. Den Differenzbetrag von 12,5% können Anleger von den österreichischen Finanzbehörden zurückfordern – hierfür muss allerdings ein entsprechender Antrag eingereicht werden.