

Dürnberg Fine Wine AG
4. ordentliche Hauptversammlung
Montag, 23. Juni 2025, 14:00 Uhr
Festsaal Falkenstein
Dürnberg Fine Wine AG
4. ordentliche Hauptversammlung
Montag, 23. Juni 2025, 14:00 Uhr
Festsaal Falkenstein
Die 4. ordentliche Hauptversammlung der Dürnberg Fine Wine AG findet am 23. Juni 2025 um 14:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft im Festsaal der Gemeinde Falkenstein (Marktstrasse 60, 2162 Falkenstein) statt.
Programm
ab 12:00 Uhr: Get together und kleine Stärkung (Brötchen und Getränke) in Dürnbergs Keller in der Kellergasse
ab 13:00 Uhr: Saaleinlass und Registrierung der Teilnehmer im Festsaal
14:00 Uhr: 4. ordentliche Hauptversammlung der Dürnberg Fine Wine AG im Festsaal der Gemeinde Falkenstein
ca. 16:00 Uhr: Im Anschluss an die Hauptversammlung lädt das Weingut zu einer Betriebsbesichtigung mit Jause und Weinverkostung
Begleitpersonen
Bus-Transfer von Wien
- Abfahrt in Wien am Schwedenplatz um 10:30 bzw. 11:00 Uhr
- Treffpunkt vor dem McDonald´s, Ecke Rotenturmstraße / Schwedenplatz, wo Euch der Fahrer mit einem Schild „Hauptversammlung Dürnberg“ erwartet und zum Bus geleitet.
- Rückfahrt vom Weingut zum Schwedenplatz je nach Ende der HV zwischen 18:00 und 19:00 Uhr, Ankunft in Wien daher ca. 20:00
Dürnberg Fine Wine AG
Falkenstein, FN 288982 z
Einberufung
der 4. ordentlichen Hauptversammlung
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Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Dürnberg Fine Wine AG ein, die am Montag, dem 23. Juni 2025, um 14:00 Uhr, im Festsaal der Gemeinde Falkenstein, 2162 Falkenstein, Marktstraße 60, stattfindet.
Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 samt Lagebericht des Vorstands, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
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UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 1. der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge zu den Punkten 2. bis 7. der Tagesordnung können ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 2. Juni 2025, unter folgender Adresse angefordert werden:
Per Post: Dürnberg Fine Wine AG, zH Herrn Dr. Georg Klein, Neuer Weg 284, 2162 Falkenstein
Per Telefax: +43 2554 85 355-30
Per E-Mail: hauptversammlung@duernberg.at
Diese Unterlagen sowie ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab dem oben genannten Zeitpunkt auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://duernberg.at/hauptversammlung/ abrufbar und liegen zu den Geschäftszeiten in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft, Weingut, in 2162 Falkenstein, Neuer Weg 284, zur Einsicht der Aktionäre auf.
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TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung vor der Hauptversammlung, welche der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 19. Juni 2024, in Textform ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Post oder Boten: Dürnberg Fine Wine AG, zH Herrn Dr. Georg Klein, Neuer Weg 284, 2162 Falkenstein
Per Telefax: +43 2554 85 355-30
Per E-Mail: hauptversammlung@duernberg.at; wobei die Anmeldung in Textform, als PDF dem E-Mail anzuschließen ist
Ein Anmeldungsformular ist ab sofort auf der Internetseite zugänglich und wird nach Verlangen zugesandt.
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MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Aktionäre werden eingeladen, allfällige Vollmachten der Gesellschaft bis spätestens 20. Juni 2025, 12:00 Uhr, vorab per Telefax oder per E-Mail unter den vorstehend angeführten Adressen zu übermitteln. In jedem Fall ist das Original der Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person in Schriftform erteilt werden. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.
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AUSKUNFTSRECHT
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen mögen an die Gesellschaft per Post oder per Telefax an +43 2554 85 355-30, oder per E-Mail an hauptversammlung@duernberg.at bis Dienstag, 17. Juni 2025 übermittelt werden.
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Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung
Die Dürnberg Fine Wine AG verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere jene gem. § 61 AktG, dies sind Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum (Firmenbuch oder Registernummer), Nummer im Aktienbuch, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte bei der Hauptversammlung, Bankverbindung(en) sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetz, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und somit in Entsprechung des Art. 6 Abs. 1 lit. b und/oder lit. c der DSGVO.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung sowie zum Führen des Aktienbuches zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Dürnberg Fine Wine AG die verantwortliche Stelle.
Ihr Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit können Sie per Brief oder E-Mail an folgende Adresse wahrnehmen: Dürnberg Fine Wine AG, Neuer Weg 284, 2162 Falkenstein, Österreich; E-Mail: weingut@duernberg.at.
Sie haben darüber hinaus das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Dürnberg Fine Wine AG www.duernberg.at zu finden.
Dürnberg, im Mai 2025
Der Vorstand
Die Bekanntmachung der Einberufung wurde am 23. Mai 2025 in der Elektronischen Verlautbarungsplattform des Bundes-EVI, als Nachfolger der Wiener Zeitung veröffentlicht und kann über den nachstehenden Link eingesehen werden:
Veröffentlichung der Einladung in der Elektronischen Verlautbarungsplattform des Bundes-EVI

Dokumente
Nachfolgend finden Sie alle für die Hauptversammlung relevanten Dokumente. Mit einem Klick auf das jeweilige Dokument können Sie dieses einsehen und als PDF herunterladen.
Bevollmächtigung eines Vertreters
Gerne wollen wir allen Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können, aber dennoch von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen wollen, diesbezüglich eine Lösung anbieten.
Dr. Stefan Götz, ein langjähriger Freund und mit 10 Aktien selbst Miteigentümer des Weingutes, hat sich bereit erklärt, allen Interessenten als Bevollmächtigter zur Verfügung zu stehen und damit Ihr Stimmrecht zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung gemäß Ihrer Weisungen wahrzunehmen.
Bitte bedienen Sie sich diesbezüglich des oben verfügbaren Formulars „Vollmacht mit Weisungen„.
Der guten Ordnung halber: Selbstverständlich können Sie auch jede andere Person bevollmächtigen, Sie auf der Hauptversammlung zu vertreten und Ihr Stimmrecht wahrzunehmen.

DR. STEFAN GÖTZ
Stefan Götz ist selbständiger Unternehmensberater und als Mediator in der Liste des BMJ eingetragen. Seine Wissens- und Erfahrungsbasis gründet sich – nach seinem Jusstudium – auf über 30 Jahre berufliche Tätigkeit in unterschiedlichen Bereichen – Versicherungs- und Bankenumfeld, Verbändewesen und für die Automobilwirtschaft. 25 Jahre davon hat er Verantwortung in Führung und Management übernommen.


DÜRNBERG FINE WINE AG • Neuer Weg 284 • 2162 Falkenstein • Österreich
T: +43 (0)2554 85 355 0
weingut@duernberg.at