Dividenden österreichischer Aktiengesellschaften unterliegen in Österreich der Kapitalertragsteuer, die derzeit 27,5% beträgt. Diese ist von der auszahlenden Stelle – daher dem Weingut – einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die somit an die Aktionäre ausbezahlte Netto-Dividende ist damit endbesteuert und auch nicht mehr in einer etwaigen Steuererklärung aufzunehmen.

Eine Verpflichtung zum Abzug der österreichischen Kapitalertragsteuer (derzeit 27,5%) gilt auch bezüglich der Ausschüttung von Dividenden an nicht in Österreich steuerpflichtige Personen. Betreffend der Besteuerung der österreichischen Dividenden im Heimatstaat eines ausländischen Aktionärs können Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen.

Wer etwa als deutscher Anleger mit österreichischen Aktien eine Dividende erzielt, hat zunächst einmal die Quellensteuer in Österreich zu entrichten. Da zwischen Deutschland und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, können sich Anleger bis zu 15% der in Österreich gezahlten Quellensteuer auf die Steuerpflicht in Deutschland anrechnen lassen. Den Differenzbetrag von 12,5% können Anleger von den österreichischen Finanzbehörden zurückfordern – hierfür muss allerdings ein entsprechender Antrag ausgefüllt werden.